Streiten für die Sortenvielfalt

EU-Gesetzesvorschlag bedroht Menschenrecht auf vielfältige Saat und Nahrung

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© Mykol Mazuryk – Fotolia.com

Alte und vielfältige Saatgutsorten gehören zu unseren wertvollsten Naturschätzen. Wenn die EU-Kommission und die Agrarlobby sich mit ihrer EU-Gesetzesreform durchsetzen, werden solche Samen nur noch sehr begrenzt erzeugt und vermarktet werden können. Umwelt- und Verbraucherverb&a...
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Streiten für die Sortenvielfalt
Von Andreas Riekeberg, Kampagne für Saatgut-Souveränität, Wolfenbüttel – raum&zeit Ausgabe 187/2014

Alte und vielfältige Saatgutsorten gehören zu unseren wertvollsten Naturschätzen. Wenn die EU-Kommission und die Agrarlobby sich mit ihrer EU-Gesetzesreform durchsetzen, werden solche Samen nur noch sehr begrenzt erzeugt und vermarktet werden können. Umwelt- und Verbraucherverbände fordern deshalb eine radikale Änderung der Gesetzesvorlage.

Vormachtstellung der Agrarkonzerne

Die Vielfalt an Pflanzensorten in Landwirtschaft und Gartenbau ist ein großer Schatz: In den vergangenen 10 000 Jahren haben ihn unsere Vorfahren im Wechselspiel mit der Natur angelegt. Über viele Generationen hin wurden die Pflanzen immer wieder an die lokalen Böden, an die klimatischen Gegebenheiten und an die geschmacklichen Vorlieben angepasst. In den letzten 150 Jahren jedoch wurde die Pflanzenzüchtung nach und nach von spezialisierten Unternehmen übernommen, die wiederum in den letzten 30 Jahren von den transnationalen Konzernen der Agrarchemie-Industrie aufgekauft wurden. Mitterweile wird 75–80 Prozent des Saatgut-Weltmarktes von nur zehn Konzernen beherrscht (Monsanto, Syngenta, Bayer, BASF, KWS und Co), deren Sorten auf einen hohen Input von Agrarchemie ausgerichtet sind, denn damit machen die Konzerne den eigentlichen Gewinn. Eine große Anzahl zugelassener Industrie-Sorten beruht allerdings auf einer recht schmalen genetischen Basis und ist zudem nur zum Teil auch wirklich verfügbar. 

Die Sorten dieser Saatgut-Industrie stehen in Konkurrenz zur traditionellen Sortenvielfalt – und auch zu neugezüchteten Vielfalts-Sorten. Die industrialisierte Landwirtschaft und die nahrungsmittelverarbeitende Industrie bevorzugen die Industriesorten.

Bild rechts: © marilyn barbone – Fotolia.com; Collage raum&zeit

So haben wir laut Welternährungsorganisation FAO in den letzten 100 Jahren weltweit circa 75 Prozent der Sorten verloren, auf die EU bezogen sogar 90 Prozent!

Saatgutrecht ist eine europäische Erfindung

Zwar gibt es in der EU seit 1966 ein gemeinsames Saatgutrecht – anstatt aber unser Kulturerbe zu schützen, unterstützt es die Saatgutunternehmen, indem es die ultrahomogenen und ultra-stabilen Sorten der Industrie bevorzugt. Gegenwärtig wird nun an einem neuen EU-Saatgutrecht gearbeitet. Die Diskussion darüber geht im Herbst und Winter 2013/14 in die wohl entscheidende Phase. Öffentliche Aufmerksamkeit dafür und Plädoyers für Sortenvielfalt und bäuerliches Saatgut sind in den nächsten Monaten sehr wichtig. 

Das Saatgutrecht regelt, von welchen Sorten welches Saatgut vermarktet werden darf und welche Kriterien es dafür erfüllen muss. Mit der Begründung, nur gutes Saatgut zum Markt zulassen zu dürfen, um ausreichende Ernten zu sichern, werden seit circa 100 Jahren in Europa bestimmte Kriterien aufgestellt, zum Beispiel hinsichtlich Reinheit und Keimfähigkeit. Darüber hinaus muss eine Sorte, um „in den Verkehr“ gebracht werden zu dürfen, ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Zulassungskriterien dafür sind Unterscheidbarkeit (Distinctness) Homogenität (Uniformity) und Stabilität (Stability) – die so genannten „DUS“-Kriterien.

Diese Kriterien orientieren sich an den Neuzüchtungen der SaatgutIndustrie – die marktbeherrschen den Multis sind hier bekanntlich Monsanto, Syngenta, Bayer, BASF, KWS, Limagrain und DuPont-Pioneer. Vielfaltssorten, traditionelle, regional angepasste, bäuerliche Sorten erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht. Sie zeichnen sich gerade durch eine genetische Varianz innerhalb der Sorten aus und sind über die Generationen hin flexibel, dadurch anpassungsfähig etwa an sich ändernde klimatische Bedingungen. Die Kriterien für die Marktzulassung von Sorten bewirkt seit Jahrzehnten zusammen mit den Anforderungen der Verarbeitungsindustrie an die Homogenität der Früchte eine massiven Verdrängung bäuerlicher Sorten.

Seit 2007 arbeitet die EU-Kommission nun an einer Neufassung des Saatgutrechtes. Sie zielt auf eine einheitliche EU-Verordnung, die in allen 28 Staaten unmittelbar geltendes Recht werden soll – ohne Umsetzungsspielraum. 

Der Gesetzesvorschlag der EU Kommission

Am 6. Mai 2013 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag. 1 Schon am Titel „Vorschlag für eine Verordnung – über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt“ wird deutlich: Es geht nun auch um Erzeugung von Saatgut. Das zielt insbesondere auf die bäuerliche Saatgutproduktion. Im Interesse der exportorientierten Saatgutindustrie stehen die potenziellen Märkte in „Entwicklungsländern“. In vielen Ländern ist die eigenständige Saatgutproduktion auf bäuerlichen Betrieben weit verbreitet. Diese überall zurückzudrängen und die Betriebe vom Saatgutmarkt abhängig zu machen, ist der Traum der Saatgutindustrie. Erklärtes Ziel der EU ist es, mit ihrer Gesetzgebung den Einfluss der EU auf internationale Standards zu stärken und damit den Export-Interessen der transnationalen Konzerne zu dienen. 2

Der Verordnungsvorschlag hat verschiedene unakzeptable Punkte:

1. Der Kontroll-, Zulassungs- und Kostenaufwand kann nur von großen Unternehmen gut getragen werden.

2. Mit mehr als 30 „Delegierten- Rechtsakte“ behält sich die Kommission die spätere Ausgestaltung der Verordnung vor. Diese würde dann stark unter dem Einfluss der Lobby der Saatgutindustrie stehen.

3. In Bezug auf bäuerliche Saatgutproduktion ergeben sich aus Artikel 3.6 in Verbindung mit Art. 7 eine Vielzahl von Aufzeichnungspflichten auch für bäuerliche Betriebe, die für sich oder für Nachbarn Saatgut von freien Sorten (ohne Sortenschutz) produzieren.

Verschiedene Ausnahmeregelungen sollen die EU-Saatgut-Verordnung akzeptabel machen, sind aber sehr eingeschränkt:

1. Nicht erfasst wird nach Art. 2(d) solches Saatgut, das getauscht wird, englisch: „in kind exchanged“. Frei wäre nur noch der geldlose Tausch – eine erhebliche Einschränkung für den Tausch auf Saatgutbörsen oder den nachbarlichen Austausch unter Landwirten.

2. Neben dem Zulassungskanal für DUS-Sorten soll es einen Zulassungskanal für alte Sorten geben, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung auf dem Markt waren und beschrieben worden sind. Diese Ausnahme ist jedoch zeitlich und geographisch auf die Ursprungsregion beschränkt. Zudem entfällt die Möglichkeit der Anerkennung neuer oder neu auf den Markt gebrachter Vielfaltssorten.

3. Für die Wertprüfung, die vor allem bei Ackerfrüchten vorgeschrieben ist, wird zwar eine neue Möglichkeit eröffnet, der so genannte „sustainable VCU“ (Art. 59). Das könnte ein Angebot für Öko-Sorten sein, die aber dennoch den kritischen DUS-Test durchlaufen müssen.

4. Nach Art. 14.3 kann heterogenes Material zugelassen werden, wobei aber unklar ist, ob das für Landrassen und Hofsorten gedacht ist oder möglicherweise für patentiertes Material, das für eine Sortenzulassung noch nicht genügend homogenisiert ist.

5. Nach Art. 36 können Unternehmen, die nur bis zu zwei Millionen Euro und nur bis zu zehn Angestellte haben, Saatgut von nichtregistrierten Sorten produzieren und anbieten. Doch auch diese Unternehmen müssen sich selber registrieren und über das im Fernabsatz zum Beispiel per Internet verkaufte Saatgut Buch führen.

Industrielobby ESA versus Agraropposition

Der Saatgutindustrie-Lobbyverband ESA (European Seed Association) hat am 29. Mai 2013 in einem Lobby-Brief den Vorschlag als „modern“, „dynamisch“ und „harmonisiert“ bejubelt. Eine Koalition von mehr als 20 Organisationen aus zwölf EU-Staaten hatte gekontert. 3 Denn was bedeutet dieser Jubel? „Modern“: Das Gesetz kommt der Saatgutindustrie mit ihrer „modernen“ Hochleistungssorten entgegen, die vor allem auf den Einsatz von Agrarchemie abgestimmt sind. „Dynamisch“ sagt die ESA und weist ganz richtig darauf hin, dass der Vorschlag für eine Saatgutverordnung ein bloßes gesetzesartiges Rahmenwerk ist, das die Kommission später den Wünschen der Industrie anpassen kann. „Harmonisiert“ bedeutet: In allen Staaten der EU soll das gleiche Recht gelten. Das bevorteilt die transnational agierenden Konzerne gegenüber lokalen oder regionalen Saatgut-Produzenten.

Schöpferische Vielfalt ist eine der schönsten Eigenschaften der Natur. (© Bauer Alex – Fotolia.com)

Im Juli hat eine deutschsprachige Koalition von Saatgut-Organisationen, Umwelt- und Verbraucherverbänden eine gemeinsame Erklärung „Konzernmacht über Saatgut – Nein danke!“ veröffentlicht. 4

Deren drei Hauptforderungen lauten:

1. Der Anwendungsbereich der Gesetzgebung muss sich auf die Vermarktung von Saat- und Pflanzgut allein für den kommerziellen Anbau und oberhalb bestimmter Mengen beschränken!

2. Der Austausch von Saat- und Pflanzgut unter Bauern und Gärtnern muss frei bleiben. Er darf nicht von der Verordnung geregelt werden.

3. Der Verkauf von Vielfaltssorten muss frei bleiben, er ist für deren Erhaltung und weitere Verbreitung noch wichtiger als der Tausch.

Wie geht es weiter

Bild rechts: © Budimir Jevtic – Fotolia.com

Jetzt müssen EU-Parlament und Ministerrat über diesen Vorschlag beraten. Die Federführung des EU-Parlamentes hat der Landwirtschaftsausschuss bekommen, zum Berichterstatter wurde MEP Silvestris (EVP) aus Italien ernannt. In der ersten Debatte über das neue Saatgutrecht am 30.9.2013 wurde viel Kritik und Anfragen geäußert. 5 Der Zeitplan sieht vor, das Gesetz im Herbst und Winter in den Ausschüssen des Parlamentes und im Ministerrat zu diskutieren und es zur ersten Lesung im April 2014 ins Parlament zu bringen. Möglicherweise hat erst das im Mai 2014 neu gewählte EU-Parlament abschließend zu befinden – durchaus eine Chance angesichts der gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse. 6 Unsere Aufgabe ist es, das Thema an die Öffentlichkeit zu bringen und der Industrie-lobby etwas entgegen zu setzen, im Interesse der Sortenvielfalt und der Ernährungsbasis auch kommender Generationen.

Autor

Andreas Riekeberg 

Seit Anfang der 1990er Jahre politisches Engagement in den Bereichen Landwirtschaft und „Dritte“ Welt, Patente auf genetische Ressourcen, Agro-Gentechnik sowie Atomanlagen, Mitglied der Kampagne für Saatgut-Souveränität.

Fußnoten

1 www.saatgutkampagne.org/PDF/Saatgut_KOM_Entwurf_DE.pdf

2 Das Ziel 7 des Aktionsplanes von 2009 lautet: „Strengthening Community influence on international standards and trade“, siehe > http://ec.europa.eu/food/plant/propagation/evaluation/docs/AP_council_2009_en.pdf, Seite 6

3 Joint statement on the proposal, siehe www.seed-sovereignty.org/PDF/joint_statement_seed_legislation_2013-06-12_web.pdf 

4 www.eu-saatgutrechtsreform.de

5 Eine Zusammenfassung: www.saatgutkampagne.org/PDF/Resumee_COM-AGRI_130930.pdf 

5 Aktuelle Informationen, Texte und Aktionen auf www.saatgutkampagne.org!

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