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Berufsbezogene Impfpflicht in Italien gekippt

Gericht in Florenz stellt Verfassungsverstoß fest

Obwohl für die meisten Menschen die Corona-bedingten Einschränkungen aus dem Alltag verschwunden sind, gilt in Deutschland für Beschäftigte im Gesundheitsbereich immer noch die berufsbezogene Impfpflicht – eine Diskriminierung gegenüber denjenigen, die es ablehnen sich impfen zu lassen! Diese Auffassung vertrat auch ein italienisches Berufungsgericht in Florenz. Es entschied gegen die Verfügung eines Psychologenordens, dass eine ungeimpfte Psychologin, Dr. M., "in gleicher Weise wie geimpfte Kollegen arbeiten kann“. Die zuständige Richterin Susanna Zanda untermauerte dieses Urteil unter anderem mit folgenden Argumenten: Eine Impfung schützt nicht davor, sich zu infizieren und die Ansteckung weiterzugeben.  Daher sei aus epidemiologischer Sicht „der Zustand einer geimpften Person dem einer nicht geimpften Person nicht unähnlich“. Außerdem verbiete eine europäischer Verordnung, Nr. 953/2021, eine Diskriminierung von europäischen Bürgern aufgrund des Impfstatus. 

Die Richterin bezog sich weiterhin auf einen sehr markanten Artikel der Verfassung, Art. 32 Absatz 2: "Nach den Erfahrungen des Nazifaschismus ist es nicht zulässig, den Einzelnen für ein tatsächliches oder vermeintliches kollektives Interesse zu opfern, und noch weniger ist es zulässig, ihn ohne seine freie und informierte Zustimmung medizinischen Experimenten zu unterziehen, die in seine Person eingreifen.“

Rechtsanwalt Ralf Ludwig feierte diese mutige Aussage: "Dafür, dass ein Gericht diesen Satz ausspricht, gehe ich seit mehr als zwei Jahren auf die Straße.“ Für ihn ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht "europa- und menschenrechtswidrig“ und "muss sofort aufgehoben werden“.

Neben Deutschland gilt sie auch noch in Italien, Frankreich und Griechenland. Die Schweiz, Österreich, nordeuropäische Länder, Portugal und Spanien haben sie nicht oder nicht mehr. Es wäre höchste Zeit für Deutschland Menschen in Gesundheitsberufen ihre Selbstbestimmung über Eingriffe an ihrem Körper zurückzugeben.

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Quellen: t.me/RA Ludwig - Querdenkeranwalt

https://transition-news.org

(AF)

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