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Glyphosat noch bis 2033?

EU-Kommission beschließt verlängerte Nutzung

Das Breitband-Herbizid Glyphosat will sicher kein Mensch, der sich gesund ernähren möchte, auf seinem Teller finden. Denn es gibt ein Reihe von Befunden der Internationalen Agentur für Krebsforschung IARC, wonach es kanzerogen und Erbgut-schädigend ist. Überdies soll das wasserlösliche und schwach flüchtige Glyphosat die umliegende Flora und Fauna gefährden. Breitband bedeutet, dass es nicht nur Unkräuter, sondern auch die Nutzpflanzen abtötet – bis auf jene, die gentechnisch dagegen resistent gemacht worden sind. Auf der anderen Seite finden sich auch Institutionen wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und das Bundesinstitut für Risikobewertung, die nicht von einer kanzerogenen Wirkung des Herbizids ausgehen. Die unterschiedlichen Einschätzungen der Toxizität und der Umweltschädlichkeit von Glyphosat lassen sich auf verschiedenartige Vorgehensweisen bei der Bewertung zurückführen.

Nachdem die bisherige Regulierung für den Einsatz von Glyphosat im Dezember 2023 auslief, hat die EU-Kommission im November 2023 die Nutzung des Unkrautvertilgers für weitere zehn Jahre bis Dezember 2033 erlaubt. Natürlich liegt der Verdacht nahe, dass bei dieser EU-Gesetzgebung kräftig von den üblichen Verdächtigen lobbyiert wurde. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten, obwohl die Grünen das Wahlversprechen abgegeben hatten, gegen die Verlängerung der Zulassung zu stimmen. Die Ampel-Koalitionäre konnten sich jedoch nicht einigen.

In Deutschland werden nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes derzeit noch 37 Prozent der Ackerflächen mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt, die eingesetzte Menge soll seit 2008 stetig abnehmen. Beim Einsatz wird der Boden vor der Aussaat besprüht, sodass die Unkräuter absterben. Anschließend soll das Glyphosat in den Boden versickern und dort von Mineralien gebunden und von Mikroorganismen abgebaut werden. Da das Ackergift nur von den Grünteilen, nicht aber von den Wurzeln aufgenommen wird, sollen die Nutzpflanzen später nur geringfügige Mengen absorbieren. Trotzdem möchte man als Konsument darauf natürlich lieber verzichten. Es wäre mal interessant zu erfahren, wie viele der Kommissionsmitglieder, die für eine Verlängerung der Zulassung gestimmt haben, ihr Gemüse doch lieber vom Biobauern beziehen.

Nicht mit dem EU-Beschluss abfinden möchte sich die NGO Foodwatch, die in einer gemeinsamen Aktion mit dem Pestizid-Aktions-Netzwerk Klage gegen die EU-Zulassung beim Europäischen Gerichtshof eingereicht hat und nun um Spenden bittet. Begründung: Die EU konnte in ihrer eigenen Risiko-Bewertung Schäden an der Artenvielfalt nicht ausschließen. Man darf aber nicht vergessen, dass ein Verbot von Glyphosat in der EU nicht etwa dazu führt, dass Glyphosat aus der Welt wäre. Das Problem ist wie meistens komplex. Ein Verbot führt nämlich auch dazu, dass dann die heimische Landwirtschaft erhöhte Produktionskosten hat und Landwirte im Nicht-EU-Ausland mit laxerer Regulierung unvermindert oder sogar vermehrt Ackergifte einsetzen, um die Marktlücke zu füllen. Man muss daher alle Betroffenen in den Entscheidungsprozess einbeziehen. Als Verbraucher kann jeder den ökologischen Anbau durch Kauf von Bio-Lebensmitteln stärken. (DS)

Quellen: Wikipedia; Bundeszentrale für politische Bildung; foodwatch

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