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Hilfe bei Maskenpflicht in Schulen und Kindergärten

Wie man sich wehren kann

Schulen und Kindergärten können im Wege des Hausrechts eine Maskenpflicht wiedereinführen, obwohl sie in allen Bundesländern aufgehoben worden ist. Das entspreche aber nicht der Rechtsgrundlage, so der Jurist und Bürgerrechtsaktivist Christian Dahlmann. Er begründet es damit, dass „mehrere Verwaltungsgerichte haben nun entschieden, dass die Maskenpflicht nicht im Wege des öffentlichen Hausrechts beschlossen werden kann denn das öffentliche Hausrecht kann nicht als Rechtsgrundlage für die Einführung der Maskenpflicht genutzt werden. Es fehlt an der Ermächtigungsgrundlage. Zudem kann das Recht auf Beschulung nicht vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung abhängig gemacht werden solange dies nicht im Wege des Infektionsschutzgesetzt angeordnet wurde.“

Der Jurist und Bürgerrechtsaktivist Christian Dahlmann hat einen entsprechenden Schriftsatz verfasst, mit dem sich Eltern gegen die Maskenpflicht an Schulen und Kindergärten effektiv wehren können. Den Schriftsatz übersendet er Ihnen gerne per E-Mail. Kontakt : christian.dahlmann@protonmail.com

Quelle: t.me/DahlmannChristian

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