Wer heilt, hat Recht

Von Prof. Dr. Otto Neunhoeffer, Homburg – raum&zeit Ausgabe 27/1987

Die Möglichkeit, daß ein dazu Befähigter durch Übertragen von Impulsen hei einem Anderen Heilungen hervorrufen kann, ist nicht zu bestreiten. Dabei handelt es sich auch nicht nur um eine Domäne der Dritten Welt. In England ist der Heiler eine von der Staatlichen Gesundheitsbehörde anerkannte Persönlichkeit. Er muß seine Fähigkeit erst unter Beweis stellen. In Deutschland wird von Seiten der Arzte die Frage, ob es überhaupt eine derartige Möglichkeit gibt, häufig nicht nur verneint, sondern zusätzlich mit abwertenden Äußerungen bekämpft.

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