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EU-Gesetz zu Arzneimitteltests

Wer sich nicht wehrt, wird Versuchskaninchen

Von Thomas A. Hein, Bingen – raum&zeit Ausgabe 196/2015

Klingen folgende Begrifflichkeiten nicht völlig harmlos: „Stille Zustimmung“, „vertrauliche Information“ und „stille Genehmigung“? – Kaum zu glauben, wie brutal sie den Schutz des Patienten aushebeln können. Und wie sie die Neufassung der EU-Verordnung zu klinischen Studien freundlich verklärend auf die Interessen der Pharmaindustrie ausrichten – schon so ganz im Geiste von TTIP.

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