Bahnbrechendes Urteil in Sachen Naturheilkunde

Auch Pflichtversicherte haben Recht auf Therapiefreiheit

raum&zeit Ausgabe 80/1996

Krankenkassen müssen zukünftig auch für Behandlungen mit Methoden der sogenannten Besonderen Therapierichtungen die Kosten übernehmen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen, Celle, in einem bahnbrechenden Urteil festgestellt (AZ: L 4Kr 11/1995). Eine längst fällige Entscheidung, bei der die Richter klar und deutlich für die Patienten Stellung bezogen haben.

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