Baustopp für Mobilfunk

Scharfe Gerichtsrüge für Unternehmen und Verwaltung

raum&zeit Ausgabe 69/1994

Ziemlich harsch stoppte Anfang dieses Jahres das Wiesbadener Verwaltungsgericht den weiteren Ausbau des Sendemasten Ransel zu einer Mobilfunkanlage. Was die Richter dabei sowohl dem Mobilfunk-Betreiber als auch dem Darmstädter Regierungspräsidenten ins Stammbuch schrieben, läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Besonders die neudeutsche Liebedienerei der Verwaltungen vor Großkonzernen hatten die Richter aufs Korn genommen. Nicht nur im Regierungsbezirk Darmstadt ist es nämlich Mode geworden, den Vorhaben von Großkonzernen – und seien sie noch so gesundheitsgefährdend – ohne Rücksicht auf die Bevölkerung zuzustimmen. Auch in diesem Fall hatte ein willfähriger Regierungspräsident den Sofortvollzug des Baus des Sendemasten angeordnet, ohne sich um schwerwiegende Bedenken zu kümmern, die von Sachverständigen geäußert worden waren. Jeder Bürgermeister, Landrat oder Regierungspräsident, der noch glaubt, bei einer Entscheidung zugunsten des Großkapitals auf der sicheren Seite zu sein, wird nach diesem Urteil umdenken müssen. Das "Rheingau-Echo", ein Wochenblatt aus der Umgebung von Ransel bei Wiesbaden, berichtete am 20. Januar über den Urteilsspruch wie folgt.

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