Genmanipulierter Lebend-Impfstoff für die Massentierhaltung

Werden Sie aktiv: Massentierhaltung und Gentechnik sind keine Lösung.

Im Frühjahr 2012 soll in Deutschland die Freisetzung eines genmanipulierten bakteriellen Lebend-Impfstoffes für Pferde stattfinden. Der zum US-amerikanischen Merck Konzern gehörende Pharmahersteller Intervet plant einen dreijährigen Großversuch mit insgesamt 240 Fohlen und 240 Stuten. Ziel des Tierversuchs ist offiziell die Beantragung der Zulassung des Impfstoffs Equilis RodE bei der Europäischen Arzneimittelagentur. Der Impfstoff soll die Tiere gegen eine Erkrankung durch das Bakterium Rhodococcus equi immunisieren. Tatsächlich wird damit die Ausweitung der Massentierhaltung durch Genmanipulation verschleiert. Denn eingesetzt würde der fertige Impfstoff später in Zuchtfabriken, in denen mehrere tausend Pferde auf engstem Raum gehalten werden. Massentierhaltung ohne Ansteckungsgefahr, mit Genmanipulation soll es möglich werden. Denn bei artgerechter Tierhaltung stellt die Erkrankung nur ein sehr geringes Risiko dar. Das für die Genehmigung der Freisetzung zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner unterstellt. In traditioneller Manier hat die Behörde das Genehmigungsverfahren bis kurz vor Versuchsbeginn hinausgezögert. Auf diese Weise wurde nicht nur die Information der Öffentlichkeit sondern auch eine umfassende Antragsprüfung behindert. Obwohl die Gefahrlosigkeit des Mittels nicht belegt ist, soll der Antrag offenbar durchgewunken werden. Zuständig für die Zulassung von GVO-Tierarzneimitteln ist die Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Für Deutschland sitzt ein Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts im Beratergremium der EMA. Das Paul-Ehrlich-Institut ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheit, Daniel Bahr. Die deutsche Stimme kann bei der Bewertung neuer Anträge richtungsweisend sein. Viele Tierhalter wissen nicht, dass z.B. Pferde, Katzen und Kaninchen jetzt schon mit genmanipulierten Lebend-Impfstoffen behandelt werden. Es gibt weder eine Kennzeichnungspflicht der Medikamente noch eine Informationspflicht durch den Tierarzt.

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Quelle: Umweltinstitut

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